APOSTILLE
WAS IST DIE APOSTILLE UND WANN WIRD DIE APOSTILLE BENÖTIGT?
Mit dem Haager Übereinkommen, welches am 5. Oktober 1961 unterschrieben wurde, um den internationalen Umlauf von unechten Urkunden zu blockieren, haben die Staaten das Apostillensystem aufgebaut, welches dies standardisiert. Obwohl die meisten Weltstaaten dieses Übereinkommen unterschrieben haben, gibt es dennoch Staaten, die dies nicht getan haben. In diesem Rahmen wird die Apostille benötigt, um ein offizielles Dokument, welches in einem Staat ausgestellt wurde, im Ausland benutzen zu können. Oder, mit anderen Worten, wenn beispielsweise ein Dokument, welches in der Türkei ausgestellt wurde, wieder innerhalb der türkischen Grenzen benutzt werden soll, wird keine Apostille benötigt. Jedoch, falls dieses Dokument in einem anderen Staat als die Türkei verwendet werden soll, muss das Dokument mit der Apostille beglaubigt werden. Infolgedessen erlangt das Dokument mit der Apostille eine internationale Gültigkeit.Die Apostille belegt, dass das Dokument nicht gefälscht ist und von zuständigen Vertretern von Institutionen unterschrieben wurde. Jedoch bedeutet die Apostille nicht die Beglaubigung des Inhaltes des Dokumentes. Ein offizielles Dokument kann sowohl vor dem Übersetzen, als auch danach apostilliert werden.
Die zum Apostillieren berechtigten Behörden in unserem Staat sind Gouvernements, Bezirksämter, Gerichte und unsere Botschaften im Ausland.
TESTAMENT
WAS IST DAS TESTAMENT UND WIE WIRD ES ERSTELLT?
Vorerst muss gesagt werden, dass ein Testament ein Dokument ist, welches nach dem Tod in Kraft tritt. Es zeigt, wie der Besitz des Erblassers nach dessen Tod aufgeteilt wird und der Erblasser ist dazu berechtigt, das Testament schriftlich zu widerrufen oder ändern.
Der Erblasser kann ein Teil oder das Ganze des testierten Erbes an eine oder mehrere Personen lassen.
Auf Wunsch können Ehepaare zu Gunsten von einander testieren.
Es gibt mehrere Details, ein Testament auszustellen. Wir werden hier von der geläufigsten Anwendung sprechen.
Wie wird ein „Testament“ in der Türkei erstellt?
- Falls der Erblasser über 65 Jahren ist, wird ein ärztliches Attest verlangt. Obwohl es nicht obligatorisch ist, ist es dennoch von Nutzen, ein ärztliches Attest zu holen, wenn man zwischen 60 und 65 Jahren ist. Es hindert die möglichen Widersprüche von vornherein.
- 4 Passbilder
- Identitätskarte, notariell beglaubigte Übersetzung des Passes, falls Ausländer
- 2 Zeugen, die die türkische Staatsangehörigkeit haben und nicht verwandt sind mit dem Erblasser
- Falls der Erblasser Ausländer ist und die türkische Sprache nicht beherrscht, muss er einen vereidigten Übersetzer finden, der seine Sprache spricht.
VOLLMACHT
WAS IST DIE VOLLMACHT?
Die Vollmacht ist das Recht, das einer Person gegeben wird, damit sie in ihren Namen vorgehen kann oder eine Gewaltenübertragung. Die Person, der die Vollmacht gegeben wird, handelt in den Sachen, die von der Vollmacht gebenden Person geäußert wurden, im Namen der Vollmacht gebenden Person und rechtlich verbinden diese Handlungen mit all ihren Folgen die Vollmacht gebende Person, als ob sie sie selber getan hätte.
Vollmächte können sowohl umfangreiche Berechtigungen beinhalten, als auch beschränkt werden mit sehr begrenzten oder einer spezifischen Aktionen. Hinsichtlich der Frist können Vollmächte sowohl fristlos, als auch befristet erstellt werden.
Altersgrenze für das Geben einer Vollmacht ist 18 und die physische Gesundheit der Vollmacht gebenden Person muss gut sein.
In welchen Sachen kann eine Vollmacht gegeben werden?
Hauptsächlich werden Vollmächte gegeben in Erbschafts- und Erbfallsachen, zum Nehmen eines Anwaltes in Scheidungsklagen, zum Kaufen und Verkaufen von Fahrzeugen und Immobilien, zum Erledigen der Grundbuchformalitäten, in der Erteilung von Ermächtigungen zum Erledigen von Buchführungs- und Beglaubigungsformalitäten von Firmen an Buchführer und Finanzberater, in den Übertragungen der Aktien und in Anerkennungs- und Vollstreckungsformalitäten.
Welche Dokumente werden für die Vollmacht benötigt?
- Ausweis der Vollmacht gebenden Person (falls sie Ausländer ist, der Pass und die notariell beglaubigte vereidigte Übersetzung des Passes)
- Ausweisnummer der Vollmacht gebenden Person oder, falls sie Ausländer ist, die Vor- und Nachnamen, die in dem Pass stehen, in schriftlicher Form
- 2 Passbilder, die in den letzten 6 Monaten aufgenommen wurden (falls die Zahl der Ausfertigung mehr ist, dementsprechend viele Passbilder)
- vereidigter Übersetzer, falls die Vollmacht gebende Person Ausländer ist und die türkische Sprache nicht beherrscht
- Falls die Vollmacht zu tun hat mit dem Grundbuch, benötigt diese ein Passbild; außerdem werden Scheidungsvollmächte auch mit Passbildern gemacht
Wie wird die Vollmacht erstellt?
Die Vollmacht gebende Person geht persönlich zum Notar, erklärt, in welchen Sachen und wem er die Vollmacht geben möchte. Die Vollmacht wird von den Notariatsbeschäftigten gemäß den Wünschen der Vollmacht gebenden Person erstellt. Die Vollmacht gebende Person unterschreibt vor dem Notar. Es werden 2 Auszüge erstellt, wovon eine Kopie im Notariat gehalten wird.
GRUNDBUCHSFORMALITÄTEN
Welche Punkte müssen Ausländer beim Kauf eines Grundstückes beachten?
Der erste Punkt, den Ausländer beachten müssen, ist vor dem Kauf zu Recherchieren, ob es eine Hypothek auf dieses Grundstück oder beschränkende Einträge gibt.
Falls sie eine Wohnung kaufen, müssen sie herauskriegen, ob die Wohnung Strom-, Wasser-, Erdgas- oder Beitragsschulden aus der Vergangenheit hat.
Nützliche Informationen für Ausländer für den Kauf einer Immobilie
Die maximale Grundstücksfläche, die eine auslandsstämmige Person im Staat kaufen kann, ist mit 30 Hektar begrenzt.
Der Kauf eines Grundstückes in der Militärzone oder in bewachten Gebieten ist abhängig von der Genehmigung.
Falls Ausländer Grundstücke wie Grundflächen oder Anbauflächen kaufen auf denen sich keine Wohnungen befinden, müssen sie innerhalb von zwei Jahren ein Projekt darüber erstellen lassen, was sie auf diesen Grundflächen oder Anbauflächen planen zu machen und diese
dem zuständigen Ministerium oder der Direktion für die Bestätigung geben.
Für den Kauf eines Besitzes in der Türkei besteht keine Aufenthaltsgenehmigungspflicht. Nach dem Kauf eines Grundstückes bekommt man die Aufenthaltsgenehmigung einfacher.
Die Ausländer, die Grundstücke in der Türkei kaufen können: 1. Ausländische natürliche Personen, 2. Ausländische Juristische Personen, 3. Türkische Firmen, die innerhalb der türkischen Grenzen gegründet wurden und deren Kapital Ausländern gehört.
Der Kauf von Grundstücken findet in der Direktion für das Grundbuchsamt in dem Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet, statt.
Ausländer, die ein Grundstück im Wert von 250.000US Dollar kaufen, erlangen sofort die Türkische Staatsangehörigkeit.
Dokumente, die beim Kauf des Grundbuches benötigt werden
- Das von der zuständigen Gemeinde zu holende „Dokument über den Marktwert des Grundstückes“ über das zu kaufende Grundstück. Dieses Dokument zeigt den von der Gemeinde ermittelten Durchschnittswert des Grundstückes und wird nur ausgehändigt, nachdem die Grundsteuer, falls vorhanden, bezahlt wurde
- Bewertungsbericht (Inspektionszertifikat)
- Die originalen Ausweise oder Pässe des Käufers und des Verkäufers und die notariell beglaubigte vereidigte Übersetzung der Pässe
- Das Grundbuch des zu kaufenden Grundstückes
- 2 Passbilder der Käufers und 1 Passbild des Verkäufers
- Steuernummer der ausländischen Partei (die Steuernummer bekommt man im Steueramt bei Vorlage des Passes)
- Vereidigter Übersetzer, falls die ausländische Partei die türkische Sprache nicht beherrscht
- Das Bezahlen der Steuern des Grundbuchkaufes und -verkaufes
- Das Original der Vollmacht, falls eine Vollmacht während dem Kauf oder Verkauf benutzt wird
Der Bewertungsbericht für Ausländer
Mit dem Erlass mit der Nummer 2019/1, wurde der Bewertungsbericht beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung obligatorisch.
Laut dem neuen Gesetz müssen Ausländer für den Kauf und Verkauf eines Grundbesitzes einen Bewertungsbericht, der vor der Beantragung von einem berechtigten Experten vorbereitet wird, mit dem Antrag einreichen.
Das Ziel dieses Gesetzes:
- das Verhindern der Täuschung des Käufers oder des Verkäufers durch die Feststellung des wahren Marktwertes des Besitzes
- Das Ziel ist es, durch die Erklärung in dem Bewertungsbericht ob das Grundbesitz die nötigen gesetzlichen Erlaubnisse hat, ob das Grundstück pfändlich ist oder nicht, ob es ein Hypothek auf dem Grundstück oder andere verbindliche Vormerkungen gibt, den Käufer genauestens zu informieren.
- Durch die Feststellung des wahren Marktwerten werden Steuerverlüste, die als gering gezeigt werden, verhindert
Durch den Bewertungsbericht wird es ab sofort nicht möglich sein beim Übertragen von Grundbesitzen, dessen Käufer oder Verkäufer Ausländer sind, das Grundbuch unter dem im Bericht geäußerten Wert zu verkaufen.
Das Bewertungsbericht besteht ungefähr aus 10 Seiten. In diesem Bewertungsbericht werden diese Punkte geäußert:
Beginnend von der ersten Seite werden die Informationen des berechtigten Experten und des Kunden, Grundbuchinformationen wie Flur und Parzelle des bewerteten Grundstückes und andere technische Details, Veränderungen im Grundbuch, Hypotheken, Verpfändungen, Vormerkungen, allerlei Gerichtsbeschlüsse und Beschränkungen, Gemeindeeinträge des Grundstückes, Bau- und Bebauungslage, Baugenehmigungen, Strafen, Zufahrt und Lage des Grundstückes, das Grundstück aufwertende oder abwertende Umgebungsbesonderheiten, falls das Grundstück ein Gebäude ist, dessen technische Besonderheiten und Bemessungen, falls das Grundstück ein Baugelände oder Acker ist, die Grenzbemessungen, die topografische Struktur, inneren Gebäuden, wichtige innere Erträge und Bäume genannt. Indem die Besonderheiten des Grundstückes berücksichtigt werden, werden in den letzten Seiten die nötigen Berechnungen für die Feststellung des wahren Marktwertes gemacht, außerdem werden in diesen Berechnungen, neben dem als Orientierung nehmen von den Werten ähnlicher Grundstücke, auch die Kosten, Mieteinkommen, Alter des Gebäudes und Abnutzungswert in Betracht genommen. Dem Bewertungsbericht werden zudem Innen- und Außenbilder des Platzes und andere notwendige Bilder beigefügt. Auf diese Weise wird ein reales physisches und finanzielles Bild des betroffenen Grundstückes präsentiert.
Die Frist dieses Bewertungsberichtes ist 3 Monate. Jedoch, falls es eine Gegebenheit gibt, die den Wert des Grundstückes direkt beeinflusst (wie der Einbezug des Grundstückes in die Schutzgrenzen, die Erklärung des Grundstückes als Denkmalbereich, Vormerkung als Wald, Bleiben im verstaatlichten Bereich, Änderung des Artes, Dienstbarkeit), wird erneut ein Bewertungsbericht erfordert.
Grundbuchsvollmächte
Falls die Vollmächte von türkischen Notariaten geholt wurden, genügt es, das Original dem Grundbuchsamt zu geben.
Falls aber die Vollmacht im Ausland ausgefertigt und gesendet wird:
- Falls die Vollmacht in einem Notariat in den Staaten, die den Haager Übereinkommen, das am 5. Oktober 1961 unterschrieben wurde, unterschrieben haben, vorbereitet wird, genügt es, wenn es ein Passbild und eine Apostillenerklärung enthält. Diese Vollmächte werden von einem vereidigten Übersetzer in der Türkei übersetzt, notariell beglaubigt und in den Grundbuchämtern verwendet.
- Falls die Vollmacht nicht in einem Notariat in den Staaten, die den Haager Übereinkommen, das am 5. Oktober 1961 unterschrieben wurde, unterschrieben haben, sondern in einem der Staaten, die dieses internationale Übereinkommen nicht unterschrieben haben, vorbereitet wird, muss es zur Botschaft dieses Staates in der Türkei gebracht und beglaubigt werden.